Archive für August 2010

Wissen was man geschrieben hat!?

Wissen was man geschrieben hat!?

Das scheint Herr Bracht, seines Zeichens Geschäftsführer der Quedlinburg-Tourismus-Marketing GmbH, nicht mehr. Jedenfalls nicht im Zusammenhang mit der von mir geäußerten Kritik.

Nun hatte ich, einer Drohung folgend, besagten Beitrag vom Netz genommen, daraufhin landete ein Brief mit dem Datum 09.08.10 in meinem Briefkasten, in welchen sich Herr Bracht für die Löschung des Beitrages bedankte. Interessant ist in diesem Zusammenhang der letzte Satz: „Um Sie zukünftig nicht mehr zu belästigen, habe ich Ihre Email-Adresse aus unserem Verteiler für Stadtführer gelöscht.“ Wie ich an anderer Stelle aber schon bemerkte, hatte ich ursächliches E-Mail als Vermieter einer Ferienwohnung erhalten, und nicht als Stadtführer. Da ich nun aber am 23.08.2010, um 11:51 Uhr wieder ein E-Mail von Herrn Bracht erhielt, frage ich mich ernsthaft, ob der Mann noch weiß was er tut?

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Wenn es nicht so traurig wäre, …

Quedlinburger Kasperletheater.!?

Wenn es nicht so traurig wäre, könnte man glatt drüber lachen.

Was soll man sagen, einer provoziert und der andere lässt sich provozieren, reagiert nicht nur mit untauglichen Mittel, sondern auch mit Äußerungen (Quedlinburg: Stadtführungen), deren Gesetzeskonformität durchaus zu prüfen wäre. Meines Erachte wird hier wieder einmal die Keule gezeigt und geschwungen, obwohl es keinen Grund dafür gibt. Sicher kann ich mich täuschen, aber ich glaube kaum, dass ein Stadtführer, welcher derzeit für die QTM unabhängig seine Runden dreht, sich einfach wie befürchtet vereinnahmen lassen würde. Da scheint Herr Bracht in seiner Einschätzung mal wieder daneben zu liegen. In diesem Zusammenhang kann aber ruhig über eine Äußerung des „anonymen Geschäftsführers“ eines Hotels nachgedacht werden.

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Nachwort.

Nachwort.

Nun ist es heute so weit, ich habe wie angekündigt, und einer Forderung entsprechend, die gegenständliche Seite, eine Reaktion auf dieses E-Mail,  abschaltet. Ob damit die Auseinandersetzung mit dem Geschäftsführer der Quedlinburg-Tourismus-Marketing GmbH zum Abschluss zu bringen ist, wage ich zu bezweifeln, wobei die Zukunft es zeigen wird. In diesem Zusammenhang hege ich berechtigte Zweifel, ob die Wegnahme des Beitrages den gewünschten Erfolg erzielen wird. Andererseits wurde sich erregt, ohne zu berücksichtigen, welche Resonanz dieser Blog überhaupt hat. Der gestellten Forderung bin ich nun nachgekommen, ohne meine Gedanken darüber zu verbergen. Letztlich wird sich herausstellen, dass diese Lösung nicht gerade die Beste ist und das Verhalten des Geschäftsführers der QTM dadurch nicht in einem besseren Licht erscheinen wird. In letzter Zeit geführte Gespräche mit Bürgern dieser Stadt, bestätigen mich in dieser Annahme.

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Morgen ist es soweit!

Morgen ist es soweit!

Morgen ist es nun so weit und so werde ich diesen Beitrag, einer Drohung folgend, erst einmal löschen. Selbiges trifft für meine Auseinandersetzung mit dem Schreiben des Herrn Bracht zu. Aber warum eigentlich, gibt es nicht auch so etwas wie Meinungsfreiheit? Und liege ich mit meiner Einschätzung falsch? Eigentlich doch nicht, nur hat in unserer Gesellschaft ein Gewöhnungsprozess gegenüber solcher Schreiben, wie ursächliches E-Mail, eingesetzt und nur selten scheinen Inhalte hinterfragt zu werden. Verwunderlich ist solches kaum, da es üblich geworden ist, selbst in Bescheiden von Behörden, gleich mit den Konsequenzen zu drohen, welche dem Beschiedenen erwarten, wenn er z. B. nicht zahlt, oder mit der Zahlung in Rückstand gerät. Die Behörden sparen sich damit zwar eine Mahnstufe, nur zu welchem Preis? Da ein jeder Erhalter eines solchen Bescheides von vornherein als Zahlungsunwillig, oder der Zahlung sämiger, oder gar des Betruges verdächtigt wird! Nämlich um etwas anderes handelt es sich nicht, wenn in einem Bescheid Mahnklauseln gleich mit enthalten sind. Mit Bürgerfreundlichkeit hat dieses zwar nichts zu tun, genauso wenig wie mit Vertrauen in die Bürger, für welche eigentlich Verwaltungen da sein sollten, eher mit der Entfremdung dem Bürgern gegenüber. Der Bürger wird so nicht als Partner gesehen, sondern, wie es den Anschein hat, als Gegner.

Ähnlich auch im obigen Fall, anstatt sich mit denen auseinander zu setzten, welche gegen Urheberrecht verstoßen haben, wird die Keule jedem gezeigt und davor gewarnt, solches zu tun. Warum sieht man sich aber genötigt pauschal zu drohen, warum wird ein jeder Adressat dieser Mail verdächtigt? Gesund und konstruktiv wäre es, prinzipiell die Unschuld derer anzunehmen, welche sich eines solchen Vergehens nicht schuldig gemacht haben, und ihnen nicht zu unterstellen, dass sie dieses ja tun könnten. Andererseits, wenn nur diejenigen angeschrieben werden, welche sich unrechtmäßig auf den Seiten der QTM GmbH bedient haben, dann erfahren die Anderen ja nichts von dem im Text eingeführten Angebot, für einen Obolus dieses Recht erwerben zu können. Hier wird spekulativ mit Ängsten gearbeitet, in dem mit Folgen gedroht wird und ein Mittel, um diese abzuwenden, wird gleich mitgeliefert. Im Verkauf nicht unüblich und das Geschäft mit der Angst funktioniert nach wie vor.

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Abmahnung war ein Gegenstand, … nun wird gedroht!

Abmahnung war ein Gegenstand, … nun wird gedroht!

So hatte ich diesen Text geschrieben und nun flatterte mir ein Schreiben des Herrn Bracht ins Haus. Wo er dereinst noch pauschal dorte, wird er nun konkret und praktischerweise zieht er die Register, welche er vermeint ziehen zu müssen und zu können.

Einen Text hat ich geschrieben und Reaktion erfahren, nicht dort wo ich ihn veröffentlicht habe, sondern in meinem Briefkasten. Der Gegenstand meines Textes war der Inhalt eines E-Mails, welches ich erhalten hatte und mit dem ich mich auseinandersetzte. Diese Auseinandersetzung hat nun Fortsetzung erfahren, dem Stil der E-Mail entsprechend.

Dabei hat es den Anschein, als ob der Brief im Affekt geschrieben wurde. Dem entsprechend wird zum Rundumschlag ausgeholt, und selbst Daten werden durcheinander gebracht. Dass dieses im Nachhinein korrigiert wurde, in dem mir besagte Antwort heute (02.08.) nochmals zugestellt wurde, ändert am anfänglichen Eindruck nichts. Das der Herr in diesem Zusammenhang wahrscheinlich mehr für die Verbreitung meines Textes getan hat, als ihm eigentlich lieb sein konnte, scheint ihm nicht bewusst zu sein. Wie ich der Statistik der Seite  aber entnehmen kann, wurde der besagte Beitrag bis heute gerade einmal 66-mal im Blog gelesen und 33-mal als fed. Nicht besonders oft also und so frage ich mich, ob ich nun dankbar sein soll, dass diese Tat dazu beigetragen hat, die Position des Blog in so mancher Suchmaschine zu verbessern, oder auch nicht. In einer Suchmaschine fand ich dieses Text gar auf der ersten Seite, wenn ich QTM als Suchbegriff ausschrieb, was im Allgemeinen sehr selten ist, wenn ich nicht gerade den Blog - Namen selbst eingebe.

Wie dem auch sei, in jedem Fall wurde dazu beigetragen, den Text weiter zu verbreiten, als unter Umständen üblich, was eigentlich nicht gewollt war, wenn ich das Scheiben des Herrn Bracht betrachte.

Zugegebener Maßen hatte ich meinen Beitrag auch aus erster Emotion heraus geschrieben, also auch aus einem Affekt, welcher mich nach lesen des E-Mails überkam.

Im Brief selbst wird auf von mir gemachte Feststellungen reagiert, wobei direkte, wie indirekte Drohungen nicht fehlen. Zur besseren Nachvollziehbarkeit werde ich das Original, sowie die korrigierte Form als PDF – Datei bereitstellen.

Nun zum Brief und wie kann es anders sein, folgt nach der Begrüßungsformel die erste und direkte Drohung. So kann ich im ersten Satz erfahren, dass der Herr Rücksprache mit seinem Anwalt gehalten hat und mir nun ein Ultimatum stellt, in welchem ich aufgefordert werde, gegenständlichen Beitrag bis zum 06. August 2010 komplett zu lösche, oder so zu ändern, dass er den Vorstellungen des Geschäftsführers der Quedlinburg-Tourismus-Marketing GmbH entspricht. Sollte ich dieses nicht tun, wird die Angelegenheit dem Anwalt übergeben.

Bevor ich mich nun der “umfangreichen” Begründung zuwende, sei angemerkt, dass der Schreiber des Briefes, wie allgemein oft üblich, sich der vermeidlichen Autorität eines Anwalts bedient. Solches wird eigentlich immer dann praktiziert, wenn die eigene Autorität nicht ausreichend erscheint, um Interessen selbst durchzusetzen.  Nun gut, so ist nicht nur die Drohung bezeichnend, welche aus einer Position der Stärke heraus ausgesprochen wird, sondern auch die begleitenden Umstände, welche auf wenig Selbstvertrauen und mangelnde Autorität schlissen lassen.

Die Begründung hingegen hat es in sich und soll ihrer einseitigen Betrachtung wegen nicht unwidersprochen stehen gelassen werden.

So wird gleich mit dem Rundumschlag begonnen, und festgestellt, dass mein „Artikel eine einzige Verleumdung“ ist. Nicht nur, dass hier dieselbe undifferenzierte Herangehensweise an den Tag gelegt wird, wie im E-Mail, sondern es offenbart sich auch die Wut, mit welcher sich in diese Auseinandersetzung begeben wird.

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