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Wer hat Anspruch auf den „Oberharz“?

Dieser Eintrag stammt von Th. Loch Am 9.4.2010 @ 19:53 In Gefunden | Keine Kommentare

Wer hat Anspruch auf den „Oberharz“?

Wo Schwachsinn keine Grenzen kennt und wie Eitelkeiten Blüten treiben, oder gibt es keine anderen Probleme? Da wird sich im Oberharz um den „Oberharz“ gestritten, ist der [1] MZ von heute zu entnehmen, dabei pocht der West-“Oberharz“ auf die älteren Rechte. Da sie schon vor vielen Jahren, als die Grenze noch westlich des Brocken verlief, diesen Namen gebrauchten. So gab es im Westen eine Gemeinde, welche sich den „Oberharz“ im Namen angliederte und heute einen Schutz für diesen Namen verlangt. Bis zum Bundesverwaltungsgericht möchte man gehen, wenn anders keine Einigung zu erzielen ist.

Und das alles nur wegen einer Gebietsreform. Ja, vor einigen Jahren gab es in Sachsen-Anhalt eine Kreisgebietsreform und damit nicht genug, werden jetzt Einheitsgemeinden gebildet. Das diese gelegentlich die Größe ehemaliger Kreise erreichen und sich letztlich als eine weiter und zusätzliche Verwaltungsstruktur entpuppen, spielt in diesem Streit keine Rolle. Dabei ist letztere Reform gerade Ursache oben genannten Streits. So werden die Gemeinden des Oberharzes (Ost) genötigt sich zu einen und einen Namen zu geben. So haben sie beschlossen, dass ihre neue Gemeinde (Stadt) „Oberharz am Brocken“ heißen soll.

Dagegen hat nun die „Samtgemeinde Oberharz“ (West) etwas. Der Einheit genug, immerhin beraubte die (D)Einheit, welche die Grenze westlich des Brocken negierte, sie ihrer Zonenrandförderung. Und nun sollen sie mit dem lichterem Ost-Oberharz noch den, oder zumindest eine Teil des Namens teilen. Ja, wo kämmen wir hin, wenn jeder machen kann was er will und die historischen Sieger ihre Namen nicht schützen können, wenn ihnen schon die Grenzzulage (Zonenrandförderung) gestrichen wurde? (Das Urheberrecht geht verschlungene Bahnen und wenn möglich lässt man sich gern alles möglich patentieren, diverse Beispiele gibt es genug, warum nicht auch die Bezeichnung eines Landstriches, oder Gebirgsteils, vielleicht auch eine Region.)

Aber wie schon geschrieben, eigentlich zeugt dieser Streit von egozentrischem Kleingeist und es ist fraglich wem er Nutzt. Sicher den Gerichten, immerhin bekommen dieses etwas zu tun und natürlich kann sich so manches Gemüt erregen, gibt ja sonst keine Probleme! Ja, der höchste Berg des Harzes liegt im „Osten“, gehört zu Sachsen-Anhalt, Oberharz gibt es auf beiden Seiten, genau wie Bürger-unfreundliche Strukturreformen, nur anstatt zusammen zu arbeiten, wird sich um Namen gestritten. Auch ein Ausdruck von Fetischglauben und der ist ja bekanntlich im Westen tiefer verwurzelt als im Osten. Und so wird in diesem Fall im Westen mit den Kopf gegen die Wand gekämpft, wenn da mal keine dauerhaften Schäden bleiben.


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l&aid=1270791040026&openMenu=1121028317468&calledPageId=1121028317468&listid=1121028317460

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