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Keine Knallerei in der Quedlinburger Innenstadt, dafür wird der Bürger entmündigt!
Keine Knallerei in der Quedlinburger Innenstadt, dafür wird der Bürger entmündigt!
Heute erhielt ich via E-Mail folgende Pressemitteilung der Stadt Quedlinburg.
„Pressemitteilung der Stadt Quedlinburg
Kein Silvesterfeuerwerk in der Quedlinburger Innenstadt
Im Hinblick auf den bevorstehenden Jahreswechsel weist die Stadtverwaltung Quedlinburg auf den richtigen Umgang mit Feuerwerkskörpern hin. So dürfen pyrotechnische Erzeugnisse der Klasse II, sog. Silvesterfeuerwerk (Raketen, Böller, Fontänen usw.) –wie jedes Jahr, nur am 31. Dezember und 1. Januar und ausschließlich von Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, aufbewahrt und verwendet werden.
Der Verkauf bzw. die Abgabe dieser Gegenstände ist in diesem Jahr ab dem 29. Dezember bis zum 31. Dezember und wiederum nur an volljährige Personen erlaubt. Hierbei dürfen nur pyrotechnische Gegenstände der Klassen I und II verkauft werden, die von der Bundesanstalt für Materialforschung und- prüfung (BAM) zugelassen sind. Diese sind mit einer Zulassungsnummer (z. B. BAM-P II-1000) gekennzeichnet. Bei Klasse II ist die Kennzeichnungsfarbe grün.
Wichtig ist, dass mit Inkrafttreten einer Änderung des Sprengstoffgesetzes es nunmehr verboten ist, pyrotechnische Gegenstände der Klasse II (Silvesterfeuerwerk) auch in unmittelbarer Nähe (Mindestabstand 100 Meter) von Reet- und Fachwerkhäusern abzubrennen. Das bedeutet, dass ab diesen Jahr in der gesamten Quedlinburger Innenstadt keine Silvesterfeuerwerkskörper (Raketen, Knaller, Fontänen, Sonnen u. ä.) verwendet werden dürfen.
Diese Regelung dient insbesondere dem Schutz kulturhistorisch wertvoller Gebäude vor Bränden u. a. im Umgang mit Feuerwerkskörper verbundenen Gefahren und hat für die Weltkulturerbestadt Quedlinburg herausragende Bedeutung.
Die Stadt Quedlinburg ruft deshalb alle Quedlinburger sowie Gäste und Besucher zur Einhaltung dieses Verbotes auf.
Zuwiderhandlungen gegen die vorgenannten Bestimmungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Geldbuße bis zu 50.000,- € geahndet werden kann.
Gleichwohl sollte in der Nähe des Quedlinburger Tierheimes ebenso auf die Verwendung von Feuerwerkskörpern verzichtet werden.“
Quedlinburg 17. Dezember 2009
Herausgeber der Presseinformation: Stadt Quedlinburg“
Nachwort:
Nun wird die Luft in der Innenstadt von Quedlinburg dieses Jahr in der Silvesternacht sicher frischer und sauberer sein, als sonst die Jahre, in denen noch fleißig geknallt werden durfte. 92 Hektar stehen hier unter Denkmalsschutz, also nicht gerade wenig! Andererseits hat dieses Kulturerbe auch ein erhebliches Alter, ca. 1300 Fachwerkhäuser aus 6 Jahrhunderten gibt es und dieses, obwohl in der Vergangenheit nicht gerade wenig Feuerwerkskörper in die Luft gegangen sind. So richtig plausibel sind solche Gesetze nicht und da diese auch nicht einfach zu kontrollieren sind, werden die Bürger zur Selbstkontrolle aufgerufen, der Blockwart lässt grüßen und der Untertan kann sich durch geflissentliche Denunziation hervortun! Wie so üblich, wenn man nicht anders weiter weiß, wird dann noch die große Keule geschwungen, dem Quedlinburger nicht nur ein Hang zur Pyromanie unterstellt, sondern gleich eine Geldbuße von bis zu 50.000,-€ angedroht.
Nun bin ich vom Grunde her gegen Knallereien, aber auch gegen Sinnlose und schwerlich kontrollierbare Verbote, mit deren Hilfe die Bürger letztendlich ihrer Verantwortung enthoben und zu unmündige Bürger gestempelt werden. Welche sich zur Krönung noch gegenseitig Bespitzeln und Denunzieren sollen.
Auch kann die Stadtverwaltung sicher nichts für dieses Gesetzt, aber geflissentlich bekundet sie ihren Untertanengeist und verlangt von den Bürgern ihnen zu folgen. Andererseits wird es sicher Übertretungen geben und dem Einen und Anderen wird ein solches Verbot nicht von der Knallerei in der Stadt abhalten, vielleicht auch gerade darum! Aber wie schon gesagt, als ob es keine anderen Probleme in der und für die Stadt gäbe.

