Archive für 10.9.2009

5,-€ Mahngebühren!

5,-€ Mahngebühren!

oder

Die heilige Macht der Bürokratie!

Nun bin ich Halter eines Hundes und somit verpflichtet Hundesteuer zu zahlen. Diese Hundesteuer ist erhöht worden und so gab es am Anfang diesen Jahres einen neuen Steuerbescheid. Anstatt der bis dahin fälligen 25,-€ im halben Jahr, sind es nun 30,-€ für ein halbes Jahr.

Diese waren nun am 15.08.2009 für das zweite Halbjahr fällig.

Nun bin ich kein bürokratisch geprägter Mensch und so habe ich die Hundesteuer erst am 18.08.2009 überwiesen. Erinnert wurde ich an diese Überweisung durch den Steuerbescheid, welcher seinen Platz an einer Pinnwand hat. Entsprechend dieses Bescheides überwies ich 25,-€ und es dauerte nicht lange, da flatterte mir ein Schreiben der Stadt Quedlinburg (Datum 25.08.2009) auf den Tisch. Es war eine Mahnung über 5,-€, welche mit einer Strafzahlung (Mahngebühr) von 5,-€ belegt wurde. Dieses Schreiben lesend fiel mir ein, dass ja die Hundesteuer erhöht worden war und stellte fest das ich den falschen Steuerbescheid an der Pinnwand zu hängen hatte.

Mir meiner Sünden und menschlichen Schwächen bewusst, rief ich in der Stadtverwaltung an und schilderte mein Versehen. Mir wurde eröffnet, ich könne ja ein Fax schicken, in welchen ich formlos Widerspruch gegen die Erhebung der Mahngebühr einlegen könne. So geschehen, erhielt ich heute Antwort.

Mein Ansinnen wurde abgelehnt, die Welt ist heil, sagen die Paragrafen!

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